Landesliga Hansa

Ein Jahr Spieler-Sperre und drei Punkte Abzug: ASV geht gegen Sportgericht-Urteil in Berufung

20. Februar 2020, 14:47 Uhr

Foto: noveski.com

Es sollte eigentlich nur ein normales Freunschaftsspiel sein. Ein netter Kick zwischen einem Landes- und einem Oberligisten, in dem beide ihre Form testen. Nun aber wird das Match des TuS Osdorf gegen den ASV Hamburg doch weitreichende Konsequenzen haben – beziehungsweise hat sie bereits. Weil es nach dem Spiel zu einem Vorfall zwischen einem ASV-Spieler und dem Schiedsrichter gekommen sein soll, hat das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) am gestrigen Abend nach seiner Sitzung ein hartes Urteil gefällt: Dem Hansa-Landesligisten werden drei Punkte abgezogen, Spieler Serhat C. wurde zudem ein Jahr gesperrt. Der ASV Hamburg wird, das bestätigt uns Manager Mansoor Ahmadi, gegen das Urteil Berufung einlegen. Dafür hat der Verein eine Woche Zeit, danach geht der Fall dann vor das HFV-Verbandsgericht. 

„Das Spiel war fast beendet, es war nur noch eine Minute bis zum Ablauf der regulären Spielzeit“, erinnert sich Ahmadi an den Abend, „dann hat unser Spieler den Schiri gefragt, wie lange dieser denn nachspielen lassen werde. Die Antwort des Schiedsrichters war, dass unser Spieler das ja dann sehen würde. Er hat letztlich auf die Sekunde genau abgepfiffen und keine einzige Minute nachspielen lassen. Damit war der Spieler nicht ganz einverstanden. Danach hat sich ein Dialog ergeben, in dem der Schiri gesagt hat, dass unser Spieler nach Hause gehen könne. Dieser wiederum hat das ganz normal aufgefasst und aus Spaß in die Richtung des Schiris gesagt, dass man ja dann gemeinsam nach Hause gehen könne...“ Das sei, so Ahmadi deutlich, „keinesfalls als Bedrohung gemeint“ gewesen.

Ahmadi: „Wir bestrieten nicht, dass etwas passiert ist – aber es war der Bruder des Spielers“

Foto: noveski.com

Um etwaige Missverstände, dass der Unparteiische oder sein Gespann vielleicht das Ganze als eine Androhung verstanden haben könnten, sei besagter ASV-Kicker anschließend in Begleitung des Vereinspräsidenten „in die Schiri-Kabine gegangen, um sich zu entschuldigen“, berichtet Ahmadi. Doch dazu kam es nicht. „Die beiden wurden aus der Kabine geschubst“, erklärt der ASV-Manager, zudem sollen dem Duo vom Gespann die Worte „Verpisst euch aus der Kabine, mit euch wollen wir nicht reden“ zugerufen worden sein. „Die Gewalt ging also von den Schiedsrichtern aus. Es ist mir ganz wichtig, das zu sagen. Bei der Verhandlung haben die Schiris diese Wortwahl bestätigt – und auch, dass sie Serhat aus der Kabine geschubst haben. Warum die Schiedsrichter dafür keine Strafe bekommen, verstehe ich immer noch nicht.“  Nach FussiFreunde-Informationen gab es während der Verhandlung tatsächlich die Aussage seitens des Gespanns, den Spieler aus der Kabine verfrachtet zu haben – allerdings erst, nachdem man ihn vorher mehrfach gebeten hatte, die Kabine zu verlassen. 


Nach diesem Dialog, so Ahamdi, sei „alles ruhig und gut gewesen, ich habe selbst noch mit Serhat geredet. Serhat selbst ist dann mit unserem Spieler Farhad Atai nach Hause gefahren. Er ist sofort ohne zu duschen durchgestartet.“ Er habe dann, so Ahmadi weiter, gesehen, „wie der Schiedsrichter gegangen ist. Das war sehr spät, weil ich noch relativ lange da war. Serhat war da schon längst nicht mehr da. Auf dem Weg ist der Schiri dann mit Serhats Bruder aneinandergeraten. Serhats Bruder hat ihn am Kragen gepackt. Einige andere Spieler von uns, die noch anwesend waren, sind schlichtend dazwischen gegangen.“ Das Sportgericht sah es am Mittwoch nach seiner Verhandlung und der Anhörung der Zeugen jedoch als erwiesen an, dass es sich beim Täter nicht um den Bruder, sondern um den ASV-Spieler selbst gehandelt habe. Der ASV werde nun, so kündigt Ahmadi an, „definitiv Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Dass Serhat das gewesen sein soll, ist völliger Quatsch. Wir bestreiten nicht, dass dort etwas passiert ist. Allerdings war es der Bruder des Spielers, der die Auseinandersetzung hatte und nicht Serhat selbst.“ Von Seiten des Verbandes gibt es aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, keine Stellungnahme. 

Jan Knötzsch