Hintergrund

HFV bestätigt: Drastischere Strafen bei Gewaltvergehen möglich – Zudem Sicherheitsbeauftragte für den Schiri

26. Februar 2020, 12:39 Uhr

Joachim Dipner, der Vorsitzende des HFV-Spielausschusses. Foto: Gettschat

Das Urteil, das das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) in der vergangenen Woche nach den Vorfällen im Anschluss an das Testspiel zwischen dem TuS Osdorf und dem ASV Hamburg fällte (wir berichteten exklusiv), war deutlich: Der Hansa-Landesligist bekommt drei Punkte abgezogen. Der Spieler, der im Anschluss an das Match, gegenüber dem Gespann handgreiflich wurde, wird mit einer Sperre von einem Jahr belegt. Zwar kann – und wird – der ASV gegen dieses Urteil in Berufung gehen, wie uns Manager Mansoor Ahmadi bereits in der zurückliegenden Woche mitteilte, doch offenbar dürfte die Entscheidung des Sportgerichts ein Vorreiter für kommende Fälle dieser Art sein.

Denn: Wie uns Joachim Dipner, der Vorsitzende des HFV-Spielausschusses am Wochenende bestätigte, gibt es eine Absprache, dass bei solchen Vorkommnissen in Zukunft mit aller Härte vorgegangen werden kann. Schon lange vor dem Urteil gegen den ASV in der Vorwoche machten Gerüchte die Runde, dass es künftig bei Gewaltvergehen, an denen Spieler, Offizielle oder Zuschauer beteiligt sind, neue Kollektivstrafen geben soll. Demnach solle man bei Taten gegen andere Spieler, Zuschauer und Offizielle mit Abzügen von drei Punkten und einer Geldstrafe rechnen. Bei Gewaltvergehen von Spielern, Zuschauern oder Offiziellen gegen Schiedsrichter seien sogar Abzüge von sechs Punkten und eine Geldstrafe möglich. 

Ausmaß der Strafe liegt im Ermessen des Sportgerichts

Der HFV will dir Schiris mehr schützen – und Gewalttaten drastischer bestrafen. Foto: KBS-Picture.de

Dass diese Strafen so von vornherein pauschal festgelegt sind, will Dipner so nicht bestätigen, erklärt aber, dass intern im Verband eine Kommission gegründet worden sei, die mehrfach zusammenkam, sich mit der Thematik beschäftigt und dabei beschlossen hat, dass bei derartigen Vergehen in Zukunft mit derart drastischen Strafen reagiert werden kann. „Das stimmt so“, sagt Dipner als wir ihn mit den Gerüchten konfrontieren. „Welches Strafmaß dabei letztlich herauskommt, liegt im Ermessen des Sportgerichts“, erklärt der Spielausschuss-Vorsitzende, der dazu auch mitteilt: „Wir setzen uns als Verband zudem ohne den Täter mit den Vereinen zusammen und sie sollen uns dann erklären, wie es aus ihrer Sicht weitergehen soll.“ So wie bereits beim Verein Galatasaray Hamburg im Ü40-Bereich geschehen. „Die haben daraufhin Spieler suspendiert“, so Dipner.

Auch in einer weiteren Angelegenheit bestätigt der Boss des Spielausschusses unsere Informationen: Die Vereine im HFV müssen künftig einen Sicherheitsbeauftragten stellen. Dieser soll sich um die Sicherheit der Schiedsrichter kümmern, sich vor dem Spiel bei den Unparteiischen vorstellen und diese zur Halbzeitpause und nach Spielende begleiten. Der Sicherheitsbeauftragte darf dabei kein Teamoffizieller sein, also nicht bei der Mannschaft auf dem Spielbericht stehen. Er wird extra vermerkt. Falls kein Sicherheitsbeauftragter im Spielbericht vermerkt wird oder aber der Schiri das Fehlen eines solchen vermerkt, soll eine Ordnungsstrafe durch den HFV folgen.

Jan Knötzsch