„Behrmanns Regelkunde“: HFV-Lehrwart erklärt wichtigste Änderungen

Über 50 Neuerungen ab 1. Juli

27. Juni 2017, 15:27 Uhr

Der HFV informiert über die wichtigsten Regeländerungen zur neuen Saison. Foto: HFV

Der Hamburger Fußball-Verband, in Person von Pressesprecher Carsten Byernetzki, gibt bekannt: "Wieder gab es über 50 Regeländerungen bzw. -anpassungen. Diverse Änderungen sind jedoch nur Anpassungen im Wortlaut von schon umgesetzter Praxis. Andere Modifikationen wiederum sind für Spezialfälle, die in unseren Spielen kaum vorkommen werden. Frank Behrmann - Landeslehrwart des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses (VSA) im HFV - hat einmal die für ihn wichtigsten und interessantesten neuen Regelanpassungen zusammengefasst und kommentiert."

Änderungen der Spielregeln 2017 - Gültig ab 01. Juli 2017

Regel 03 - Spieler

a) Eine Auswechslung, die während der Halbzeit vollzogen wurde, ohne den Schiedsrichter darüber in Kenntnis zu setzen, ist kein verwarnungswürdiges Vergehen (Gelbe Karte).
b) Der Tausch des Torhüters, der während der Halbzeit vollzogen wurde, ohne den Schiedsrichter darüber in Kenntnis zu setzen, ist kein verwarnungswürdiges Vergehen.
c) Ein Spieler, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters betritt (falls diese benötigt wird) und in das Spiel eingreift, wird mit einem direkten Freistoß bestraft.

D.h. wegen a) und b) sollten die SR nach der HZ-Pause nach erfolgten Auswechslungen fragen.
Betreff c): Ein Spieler oder eine Spielerin, der oder die das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters oder der Schiedsrichterin betritt und in das Spiel eingreift, wird mit einem direkten Freistoß (wie bei Auswechselspielern / Teamoffiziellen) bestraft.


Eintritt eines Spielers ohne notwendige Erlaubnis des SR (z.B.: verletzte Spieler, nach Ausrüstungsmangel) und das Spiel wird unterbrochen:

- direkter Freistoß/Strafstoß wo der Eingriff erfolgte
- indirekter Freistoß, (wenn kein körperlicher Eingriff erfolgte, z.B. Kritik)

Hier soll die gleiche Spielstrafe erfolgen, die es auch für Auswechselspieler oder Teamoffizielle gibt. Bisher war da nur ein ind. Freistoß möglich.
Der SR sollte auf eine Spielunterbrechung verzichten, wenn der Spieler nicht eingreift oder auf Vorteil entschieden wird. Dann gibt es in der nächsten Unterbrechung Gelb für den fehlbaren Spieler.

Regel 04 - Ausrüstung der Spieler

- Torhütermützen fallen nicht in die Liste der Einschränkungen zu Kopfbedeckungen

D.h. die Mützen sind in der Farbe frei wählbar. Sie dürfen aber natürlich nicht andere Beteiligte oder sich selbst gefährden.

Regel 07 - Dauer des Spiels

- Eine kurze Trinkpause ist in der Halbzeit der Verlängerung erlaubt

Dieses ist nur eine regeltechnische Anpassung an die häufig ausgeübte Praxis

Regel 08 - Beginn und Fortsetzung des Spiels


- Der ausführende Spieler darf beim Anstoß in der gegnerischen Spielhälfte stehen

Bisher mussten sich ALLE Spieler oder Spielerinnen zum Zeitpunkt des Anstoßes in der eigenen Hälfte befinden. Der neue Anstoß (Ball wird nach hinten gespielt) ist beliebt. Dabei muss der ausführende Spieler oder die ausführende Spielerin jedoch die gegnerische Spielhälfte betreten, um den Anstoß auszuführen. Dies wird durch den neuen Wortlaut erlaubt.


Regel 12 - Fouls und unsportliches Betragen

Regeltextergänzung:
Ein Spieler, der einen „aussichtsreichen Angriff“ im Strafraum verhindert, wird nicht verwarnt (Gelbe Karte), wenn das Vergehen bei dem Versuch begangen wurde, den Ball zu spielen

D.h., der Verzicht auf eine Verwarnung (Gelbe Karte) für das Unterbinden eines aussichtsreichenAngriffs, wenn ein Strafstoß für ein Vergehen gegeben wird, das bei dem Versuch begangenwurde, den Ball zu spielen, passt logisch zu der letztjährigen Anpassung bei der Verhinderung einer eindeutigen Torchance („Notbremse“) im eigenen Strafraum.

Ein Vergehen abseits des Spielfelds durch/gegen einen Spieler durch/gegen einen gegnerischen Spieler/Auswechselspieler/Teamoffiziellen (oder gegen einen Spieloffiziellen) wird bei laufendem Spiel mit einem direkten Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft.

a) Direkter Freistoß für das Werfen oder Treten eines Balls/Gegenstands auf das Spielfeld, um das Spiel/eine Person zu beeinträchtigen

b) Direkter Freistoß auf der Begrenzungslinie für das Werfen oder Treten einesBalls/Gegenstands auf eine Person abseits des Spielfelds

Hier geht es um Wurfvergehen. Wirft ein Spieler oder eine Spielerin einen Gegenstand (z.B. Schuh oder Schienbeinschoner) von / gegen die beschrieben Beteiligten: A) Wurf auf das Spielfeld: dir. Freistoß wo getroffen wurde / getroffen werden sollte. B) Wurf nach ausserhalb: dir. Freistoß auf Begrenzungslinie (daher auch Strafstoß möglich).

Wenn bei laufendem Spiel ein Spieler ein Vergehen gegen einen Spieloffiziellen oder einen gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler, oder einenTeamoffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht, gibt es als Spielstrafe einen direkten Freistoß auf der Begrenzungslinie bzw. einen Strafstoß.

Bisher gab es diese Strafe nur bei einem Vergehen ausserhalb des Spielfeldes, wenn es sich um einen Kampf um den Ball handelte. Ansonsten gab es bisher nur SR-Ball, nun also einen direkten Freistoß.


Ein Spieler wird verwarnt, wenn er a) an einem Zaun hoch klettert und/oder sich den Zuschauern auf eine Weise nähert, die zueinem Sicherheitsproblem führt oder b) mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten oder Handlungen jubelt.

Jede Aktion, die zu einem Sicherheitsanliegen führt oder provozierend usw. ist, muss verwarnt werden (Gelbe Karte).


Regel 14 - Strafstoß

- Ein Torhüter, der ein Vergehen begeht, wodurch der Elfmeter wiederholt werden muss, wird verwarnt (Gelbe Karte)

- Wenn der Schütze ein Vergehen begeht, ist der Elfmeter hinfällig (gilt als „verfehlt“)

- Wenn sowohl der Torhüter als auch der Schütze gleichzeitig ein Vergehen begehen

- Wiederholung und zwei Verwarnungen (Gelbe Karten), wenn kein Tor erzielt wird

- Wenn ein Tor erzielt wird, wird der Schütze verwarnt (Gelbe Karte) und der Elfmeter wird gilt als „verfehlt“.

Besonders der Fall von gleichzeitigen Vergehen ist äusserst selten. Das verwarnungswürdige Vergehen des Elfmeterschützen ist hier somit „schwerwiegender“ (siehe Regel 5) und wird bestraft.

Was sich auf jeden Fall nicht geändert hat, sind 4. Auswechslungen in Verlängerungen von Pokalspielen oder auch die Reihenfolge der Schützen beim „Elfmeterschießen“ (=ABBA). Beides findet in Hamburg KEINE Anwendung.