Politik-Wirrwarr in SH endet

Testpflicht bei Freundschaftsspielen entfällt!

03. Juni 2021, 09:03 Uhr

Symbolbild: Bode

Sie fehlte lange – und machte dem Amateurfußball arg zu schaffen: Die Perspektive. Doch so langsam entspannen sich die Corona-Zahlen deutschlandweit – und auch die Hoffnung ist zurück. So sehr, dass die schleswig-holsteinischen Vereine aus dem Hamburger Fußball-Verband unter bestimmten Bedingungen wieder Freundschaftsspiele bestreiten dürfen. Oder doch nicht?

Auch der DFB hat sich mehrfach für eine Amateurfußball-Rückkehr stark gemacht und ausgesprochen. Foto: Bode

Die Verwirrung war groß, als der schleswig-holsteinische Fußballverband am vergangenen Montag über die neue Landesverordnung und ihre Auswirkungen auf den Amateurfußball informierte. Denn: „Leider kam es danach zu widersprüchlichen Aussagen durch Mitarbeiter*innen des Innenministeriums gegenüber Verbänden und Vereinen. Auch die nun durch das Land Schleswig-Holstein veröffentlichten FAQs zum Sport stehen teilweise im Widerspruch zu den gegenüber dem SHFV dargestellten Regelungen.“ Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen für den Sport sei die Einordnung von Freundschaftsspielen als „Wettbewerb“ im Sinne der Landesverordnung, so der SHFV. „Demnach wären Freundschaftsspiele nur möglich gewesen, wenn alle Beteiligten einen negativen Corona-Test nachweisen können.“

Doch am Mittwoch habe die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, dem SHFV verbindlich mitgeteilt, dass Freundschaftsspiele keinen Wettbewerbscharakter haben. „Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht. Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) können also sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten negativ getestet sind. Insgesamt darf hierbei eine Teilnehmerzahl von 250 Personen nicht überschritten werden“, schafft der SHFV Klarheit – und fasst die Regelung noch einmal stichpunktartig zusammen.

Keine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)

Symbolbild: Bode

• bei Trainingseinheiten mit maximal 50 Personen.
• bei Freundschaftsspielen zwischen zwei Mannschaften mit maximal 50 Personen.
Eine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)
• bei allen sportlichen Aktivitäten mit mehr als 50 (maximal 250) Personen.
• bei Pflichtspielen (Punktspiele, Pokalspiele).
• bei Turnieren mit mehr als zwei Mannschaften, unabhängig von der Teilnehmerzahl
Die weiteren genannten Punkte von Montag (Umgang mit Geimpften und Genesenen, Gemeinschaftsräume, Zuschauer*innen) bleiben unverändert gültig.

„Der SHFV freut sich darüber, dass die Staatssekretärin in diesem Punkt nun Klarheit geschaffen hat und wünscht sich vor allem für seine Vereine, dass diese Klarheit bei den nächsten Schritten möglichst von vornherein herrscht. Ungeachtet der Irritationen der letzten Tage ist der Verband außerordentlich froh darüber, dass alle Fußballspieler*innen in Schleswig-Holstein nicht nur in voller Mannschaftsstärke trainieren können, sondern nun nach langem Warten auch wieder Spiele austragen können. Der SHFV wünscht allen Fußballer*innen viel Spaß auf dem Platz!“

Neue Hygienekonzepte müssen drei Tage vor dem Spiel vorgelegt werden

In Hamburg hinkt man mal wieder hinterher. Hier darf derzeit nur mit 20 Personen trainiert werden. Foto: Bode

Vereine aus dem Nachbar-Bundesland, die unter dem Deckmantel des Hamburger Fußball-Verbandes spielen, müssen dem HFV im Vorfeld eines angedachten Testspiels jedoch zunächst ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. „Ohne Vorlage eines Hygienekonzeptes werden keine Freundschaftsspiele genehmigt. Die bisherigen Konzepte sind nicht mehr aktuell und haben daher keine Gültigkeit mehr“, informiert der HFV. „Die Hygienekonzepte der Vereine müssen drei Tage vor dem ersten Heimspiel vorliegen, damit alle Teilnehmer*innen sich darauf einstellen können, welche Bedingungen beim Heimverein erfüllt werden müssen. Daher wurden die drei bereits angesetzten Freundschaftsspiele vom 01. bis 03.06.21 abgesetzt, da die dreitägige Frist für Spiele in diesem Zeitraum nicht mehr einzuhalten ist. Sobald das Hygienekonzept beim HFV eingereicht wird, wird dieses auf der Internetseite des HFV veröffentlicht.“

Hier geht es zum Hygienekonzept des HFV (Stand 01.06.21)