„Fall Cosgun“: Wedel erhebt keinen Einspruch gegen Sportgerichts-Urteil

„Kein Verhältnis zu dem Schaden, den die Liga erlitten hätte“

27. Februar 2018, 20:16 Uhr

Tarik Cosgun (2. v. re.) war nach Meinung der Vereine ohne gültige Spielgenehmigung für den FC Süderelbe aktiv. Trotzdem zieht nun auch der Wedeler TSV einen weiteren Einspruch zurück. Foto: KBS-Picture.de

In der Vorwoche berichteten wir über die Verhandlung vor dem Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes im „Fall Tarik Cosgun“. Der Wedeler TSV und der SV Rugenbergen waren auf eine jeweilige Umwertung der Partie gegen den FC Süderelbe, wo Cosgun nach Meinung der Vereine keine gültige Spielgenehmigung besaß, aus. Das Urteil des Sportgerichts ließ aber sowohl die Wedeler als auch die Bönningstedter nur mit großem Kopfschütteln zurück. Während der SVR seinen Protest daraufhin zurückzog, kündigte der WTSV den Gang vor das Verbandsgericht an. Doch daraus wird nun doch nichts, wie die Elbstädter in einer von Sportchef Frank Ockens verschickten Pressemitteilung verkünden:

Der Wedeler TSV wird keinen weiteren Einspruch beim Verbandsgericht gegen die Spielwertung und das Urteil des Sportgerichts erheben.


Normalerweise bedarf eine solche Entscheidung keiner aktiven Mitteilung, da das Verfahren jedoch große Beachtung in der Oberliga Hamburg erfährt, möchten wir dies gerne wie folgt mitteilen:

Nach einem ausführlichen Telefonat mit dem Verbandsgericht wurde uns mitgeteilt, dass das neue Urteil des Verbandsgerichtes durchaus so ausfallen könnte, dass die Spielberechtigung von dem Spieler Cosgun ab dem 24.07.2017 rückwirkend aufgehoben wird, jedoch wäre die Konsequenz, dass alle Spiele, gegen die dann Protest erhoben werden würde, vom Verband neu angesetzt werden müssten.

Auch unser Spiel hätte keine automatische Umwertung, sondern eine Neuansetzung zur Folge. Eine Neuansetzung sämtlicher Spiele, gegen die Einspruch eingelegt worden wäre, würde den aktiven Spielbetrieb der Oberliga Hamburg gefährden. All diese Spiele hätten nicht mehr ausgetragen werden können und der reine Nutzen, auch für uns, stünde in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den die Liga und evtl. auch der FC Süderelbe erlitten hätte.

Aus diesem Grunde haben wir entschieden den Rechtsweg zu verlassen. Der allgemeine Spruch: „Recht haben“ heißt nicht „Recht bekommen“ trifft in diesem Fall zu unserem Leidwesen zu, nichts desto trotz sehen wir unsere Entscheidung als alternativlos an, da alles Weitere in keiner Relation gestanden hätte.

Die Hoffnung, dass in Zukunft der SpA bei seinen Vergaben etwas gründlicher prüft und evtl. Fehler eingesteht, bleibt wohl auch Wunsch Vater des Gedanken, denn die am 12.02.2018 erteilte Spielgenehmigung für den Spieler Cosgun, rückwirkend zum 19.10.2017, belegt, dass man beim SpA immer noch in seiner eigenen Rechtswelt lebt und da die Einspruchsfrist hierfür auch schon abgelaufen ist, bleibt es so wie es ist.